Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Swarovski International Holding AG; D.Swarovski KG
BWB/Z-7037
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die D. Swarovski KG (Wattens/ Österreich) beabsichtigt, ihren gesamten Kristallbetrieb im Wege einer Sacheinlage in die Swarovski International Holding AG (Männedorf/ Schweiz), einzubringen.
Als Gegenleistung dafür erhält D. Swarovski KG neue Aktien an der Swarovski International Holding AG.
Betroffener Geschäfszweig: Herstellung von Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren, ohne Fantasieschmuck
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 32 - Herstellung von sonstigen Waren, C 32.1 - Herstellung von Münzen, Schmuck und ähnlichen Erzeugnissen, C 32.12 - Herstellung von Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren, ohne Fantasieschmuck
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.09.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.09.2025 weggefallen.