Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bencis Capital Partners B.V.; Detail Architecture GmbH
BWB/Z-7036
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das Vorhaben betrifft den geplanten indirekten Erwerb von 100% der Anteile an der DETAIL Architecture GmbH durch Bencis Capital Partners B.V.
Betroffener Geschäftszweig: Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software
J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN J 58 - Verlagswesen, J 58.1 - Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software, J 58.11 - Verlegen von Büchern, J 58.12 - Verlegen von Zeitungen, J 58.13 - Verlegen von Zeitschriften, J 58.19 - Sonstiges Verlagswesen, ohne Software
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.09.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.09.2025 weggefallen.