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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Raiffeisen Continuum Group; SPLIPHARM Arzneiwaren HandelsgmbH; S-Mgmt Investment AG - BWB/Z-7035 | Bundeswettbewerbsbehörde

Raiffeisen Continuum Group; SPLIPHARM Arzneiwaren HandelsgmbH; S-Mgmt Investment AG

BWB/Z-7035

11.08.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Raiffeisen Continuum Holding GmbH beabsichtigt seine bestehende Beteiligung von 35% an der SPLIPHARM Arzneiwaren HandelsgmbH auf 55% zu erhöhen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Arzneimittelgroßhandel. 
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und orthopädischen Erzeugnissen

G - HANDEL G 46 - Großhandel, G 46.4 - Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, G 46.46 - Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen und medizinischen Hilfsmitteln

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.09.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.09.2025 weggefallen.

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