Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Egret Holdco S.à r.l.; KKR & Co. Inc.; Flugo Group Holdings AB
BWB/Z-7033
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Egret Holdco S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach luxemburgischem Recht, die indirekt vollständig von Investmentfonds, -vehikeln und/oder -accounts befin-
det, die von verschiedenen Tochtergesellschaften der KKR & Co. Inc., Vereinigte Staaten, beraten und verwaltet werden, beabsichtigt den indirekten Erwerb einer nicht kontrollierenden Beteiligung von mehr als 25
% aber weniger als 50% an Flugo Group Holdings AB, der Holdinggesellschaft der Etraveli-Gruppe. Der Zusammenschluss bezieht sich auf das Marktsegment der Online-Reisebüros (OTA) für Flugdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: Reisebüros und Reiseveranstalter.
O - ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN O 79 - Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen, O 79.1 - Reisebüros und Reiseveranstalter
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.09.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.09.2025 weggefallen.