Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Simac Services S.à r.l.; Outlet Services Holdco Limited
BWB/Z-7030
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Simac Services S.à r.l., a private limited liability company (société à responsabilité limitée) governed by the laws of the Grand Duchy of Luxembourg, beabsichtigt, ihre Beteiligung an Outlet Services HoldCo Limited, a limited liability company governed by the laws of Jersey ("ServicesCo"), von 50 % auf 100 % zu erhöhen und somit alleinige Kontrolle über ServicesCo zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Grundstücks- und Wohnungswesen; Tätigkeiten für das Grundstücks- und Wohnungswesen für Dritte; Sonstige Tätigkeiten für das Grundstücks- und Wohnungswesen für Dritte
M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN M 68 - Grundstücks- und Wohnungswesen, M 68.3 - Tätigkeiten für das Grundstücks- und Wohnungswesen für Dritte, M 68.32 - Sonstige Tätigkeiten für das Grundstücks- und Wohnungswesen für Dritte
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.09.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.09.2025 weggefallen.