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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Tönnies International Management GmbH; IFF Ventures GmbH & Co. KG - BWB/Z-7029 | Bundeswettbewerbsbehörde

Tönnies International Management GmbH; IFF Ventures GmbH & Co. KG

BWB/Z-7029

06.08.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Tönnies International Management GmbH, Deutschland, Teil der Premium Food Group, beabsichtigt 50,025% der Anteile an und alleinige Kontrolle über die IFF Ventures GmbH & Co. KG, Deutschland, und damit über die "The Family Butchers Gruppe" zu erwerben. 
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Waren; Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln; Schlachten und Fleischverarbeitung; Fleischverarbeitung.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 10 - Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, C 10.1 - Schlachten und Fleischverarbeitung, C 10.13 - Fleischverarbeitung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.09.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.09.2025 weggefallen.

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