Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Hörmann Digital Beteiligungs GmbH; ORBIS SE
BWB/Z-7028
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Hörmann Digital Beteiligungs GmbH (Deutschland) beabsichtigt seine bisherige Beteiligung an ORBIS SE (Deutschland) auf über 50% aufzustocken.
Der Zusammenschluss betrifft Software- und Beratungsdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: Verlegen von sonstiger Software"
J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN J 58 - Verlagswesen, J 58.2 - Verlegen von Software, J 58.29 - Verlegen von sonstiger Software
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.09.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.09.2025 weggefallen.