Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Investor AB; Telefonaktiebolaget LM Ericsson
BWB/Z-7027
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Investor AB (Stockholm/Schweden) beabsichtigt, seinen derzeitigen Anteil an den Stimmrechten an Telefonaktiebolaget LM Ericsson (Stockholm/Schweden) auf über 25 % zu erhöhen.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft mobile Konnektivitätslösungen.
Betroffener Geschäftszweig: Telekommunikation.
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR K 61 - Telekommunikation, K 61.9 - Sonstige Telekommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.09.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.09.2025 weggefallen.