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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Penguin Random House Verlagsgruppe GmbH (über die RM 19 Beteiligungsverwaltungs GmbH); Cross Cult Entertainment Verwaltungs GmbH - BWB/Z-7025 | Bundeswettbewerbsbehörde

Penguin Random House Verlagsgruppe GmbH (über die RM 19 Beteiligungsverwaltungs GmbH); Cross Cult Entertainment Verwaltungs GmbH

BWB/Z-7025

04.08.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Penguin Random House Verlagsgruppe GmbH, Deutschland, eine indirekte Tochtergesellschaft der Bertelsmann SE & Co. KGaA, Deutschland, beabsichtigt, indirekt über RM 19 Beteiligungsverwaltungs GmbH, Deutschland, sämtliche Geschäftsanteile an der Cross Cult Entertainment Verwaltungs GmbH, Deutschland, zu erwerben. 
Betroffener Geschäftszweig: Verlegen von Büchern.

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN J 58 - Verlagswesen, J 58.1 - Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software, J 58.11 - Verlegen von Büchern

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.08.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.08.2025 weggefallen.

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