Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
CRC Group UK Holdings Limited; Alopuc Limited
BWB/Z-7024
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.08.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
CRC Group UK Holdings Limited, Vereinigtes Königreich, beabsichtigt, sämtliche Anteile an sowie alleinige Kontrolle über Alopuc Limited, Vereinigtes Königreich, zu erwerben, welche die Holding-Gesellschaft der Atrium Gruppe ist.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen; Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten; Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen ver-
bundene Tätigkeiten; Tätigkeiten der Versicherungsvermittlung.
L - ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN L 66 - Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten, L 66.2 - Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten, L 66.22 - Tätigkeiten der Versicherungsvermittlung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.08.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.08.2025 weggefallen.