Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Agence des participations de l'État; Eutelsat Communications S.A.
BWB/Z-7023
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.07.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Der französische Staat, vertreten durch die Agence des participations de l'État (Paris, Frankreich), beabsichtigt, seine bestehende Minderheitsbeteiligung an der Eutelsat Communications S.A. (Issy-les-Moulineaux, Frankreich) auf über 25 % zu erhöhen. Das Vorhaben betrifft den Betrieb von Satellitennetzwerken und damit verbundene Kommunikationsdienstleistungen.
Betroffener Geschäftsbereich: Betrieb von Satellitennetzwerken und damit verbundene Kommunikationsdienstleistungen.
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR K 61 - Telekommunikation, K 61.1 - Leitungsgebundene, drahtlose und satellitengestützte Telekommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.08.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.08.2025 weggefallen.