Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Tipico Holding GmbH; CVC Capital Partners plc; Atlas Group GmbH
BWB/Z-7022
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.07.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Tipico Holding GmbH, welche indirekt von CVC Capital Partners plc kontrolliert wird, beabsichtigt ATLAS Group GmbH (ADMIRAL) zu erwerben. Das Transaktionsvorhaben betrifft den Bereich Glücksspiel und Sportwetten.
Betroffener Geschäftszweig: Spiel-, Wett- und Lotteriewesen.
S - KUNST, SPORT UND ERHOLUNG S 92 - Spiel-, Wett- und Lotteriewesen, S 92.0 - Spiel-, Wett- und Lotteriewesen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.08.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Verpflichtungszusagen Z-7022 CVC Capital Partners plc (Tipico Holding GmbH) / Atlas Group GmbH
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.08.2025 weggefallen.