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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bridgepoint Group Holdings Limited; Orpheus HoldCo GmbH - BWB/Z-7021 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bridgepoint Group Holdings Limited; Orpheus HoldCo GmbH

BWB/Z-7021

31.07.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.07.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Fonds, die von Bridgepoint Advisers Limited (Vereinigtes Königreich) verwaltet werden, beabsichtigen indirekt 100% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über Orpheus HoldCo GmbH (Deutschland) zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft den Vertrieb von Versicherungsprodukten durch Versicherungsmaklerdienstleistungen. 
Betroffener Geschäftzweig Tätigkeiten der Versicherungsvermittlung.

L - ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN L 66 - Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten, L 66.2 - Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten, L 66.22 - Tätigkeiten der Versicherungsvermittlung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.08.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.08.2025 weggefallen.

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