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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

FUNKE Mediengruppe GmbH & Co KGaA; Gruner + Jahr Deutschland GmbH; G+J Medien GmbH - BWB/Z-7017 | Bundeswettbewerbsbehörde

FUNKE Mediengruppe GmbH & Co KGaA; Gruner + Jahr Deutschland GmbH; G+J Medien GmbH

BWB/Z-7017

29.07.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.07.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

FUNKE Mediengruppe GmbH & Co KGaA beabsichtigt die Titel Brigitte, Gala und Eltern von Gruner+Jahr Deutschland GmbH und G + J Medien GmbH zu erwerben.

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN J 58 - Verlagswesen, J 58.1 - Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software, J 58.12 - Verlegen von Zeitungen, N 73 - Werbung und Marktforschung sowie Public-Relations-Beratung, N 73.1 - Werbung, N 73.12 - Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.08.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.08.2025 weggefallen.

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