Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Altor Fund Manager AB; Imbox Protection A/S
BWB/Z-7016
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.07.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Altor Fund Manager AB, Schweden, beabsichtigt indirekt mehr als 50% der Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Imbox Protection A/S, Dänemark, einschließlich seiner Tochtergesellschaften zu erwerben.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 28 - Maschinenbau, C 28.2 - Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, C 28.29 - Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a.n.g.
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.08.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.08.2025 weggefallen.