Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
PP Greiftechnik GmbH; Lifco AB, Sweden
BWB/Z-7013
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.07.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
PP Greiftechnik GmbH, 100 %-ige Tochtergesellschaft der börsennotierten Lifco AB, Schweden, beabsichtigt, 80% der Anteile an der und die alleinige Kontrolle über die Stöffl Rudolf GmbH zu erwerben, einem im technischen Handel tätigen Unternehmen.
G - HANDEL G 46 - Großhandel, G 46.8 - Sonstiger Großhandel, G 46.89 - Sonstiger Großhandel a.n.g.
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.08.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.08.2025 weggefallen.