Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Cognita Holdings Limited; St. Gilgen
BWB/Z-7012
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.07.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Cognita Holdings Limited, Vereinigtes Königreich, beabsichtigt, indirekt 71,35 % der Anteile an und somit alleinige Kontrolle über St. Gilgen International School GmbH, Österreich zu erwerben.
Q - ERZIEHUNG UND UNTERRICHT
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.08.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.08.2025 weggefallen.