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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Carrier Global Corporation; die Vermögenswerte im Bereich Heizung, Lüftung und Klimaanlagen der AHI Gruppe - BWB/Z-7011 | Bundeswettbewerbsbehörde

Carrier Global Corporation; die Vermögenswerte im Bereich Heizung, Lüftung und Klimaanlagen der AHI Gruppe

BWB/Z-7011

22.07.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.07.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Carrier Global Corporation, Vereinigte Staaten, beabsichtigt, indirekt die Vermögenswerte im Bereich Heizung, Lüftung und Klimaanlagen von AHI Carrier GmbH sowie 51,05% der Anteile an und alleinige Kontrolle über AHI Carrier Hungary HVAC Kft, AHI Carrier CZ S.R.O, und AHI Carrier Romania SRL zu erwerben. 

Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Metallerzeugnissen; Herstellung von Metallkonstruktionen; Herstellung von elektrischen Ausrüstungen; Herstellung von elektronischen Haushaltsgeräten  
Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g.; Maschinenbau; Herstellung von Pumpen und Kompressoren a. n. g.; Herstellung von Öfen und Brennern; Herstellung von kälte- lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt; Reparatur von Metallerzeugnissen, Maschinen und Ausrüstungen; Installation von Maschinen und Ausrüstungen a. n. g.; Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 
Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen); Wholesale of other machinery and equipment 

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 25 - Herstellung von Metallerzeugnissen, C 25.1 - Stahl- und Leichtmetallbau, C 25.11 - Herstellung von Metallkonstruktionen, C 27 - Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, C 27.5 - Herstellung von Haushaltsgeräten, C 27.51 - Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten, C 27.9 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten, C 27.90 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten, C 28 - Maschinenbau, C 28.1 - Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, C 28.13 - Herstellung von sonstigen Pumpen und Kompressoren, C 28.2 - Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, C 28.21 - Herstellung von Öfen, Brennern und ortsfesten Heizgeräten für den Haushalt, C 28.25 - Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt, C 33 - Reparatur, Instandhaltung und Installation von Maschinen und Ausrüstungen, C 33.2 - Installation von Industriemaschinen und -ausrüstungen, C 33.20 - Installation von Industriemaschinen und -ausrüstungen, G - HANDEL, G 46 - Großhandel, G 46.6 - Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör, G 46.64 - Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.08.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.08.2025 weggefallen.

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