Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG; Discovery Communications Deutschland GmbH
BWB/Z-7009
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.07.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG, Deutschland, und Discovery Communications Deutschland GmbH, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Warner Bros. Discovery, Inc., USA, beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, welches nur in Deutschland aktiv sein wird. Beide beabsichtigen, jeweils 50% der Anteile am Gemeinschaftsunternehmen und damit gemeinsame Kontrolle zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen.
N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN N 73 - Werbung und Marktforschung sowie Public-Relations-Beratung, N 73.1 - Werbung, N 73.12 - Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.08.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.08.2025 weggefallen.