Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Five Arrows Managers S.A.; TA Associates Management, L.P.; Susquehanna Capital Management, LLC; Serengeti Topco LP
BWB/Z-7008
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.07.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
TA Associates (mit Hauptsitz in den USA) und Five Arrows (mit Hauptsitz in Luxemburg) beabsichtigen, indirekt mehr als 50% der Anteile an Serengeti Topco LP (USA) zu erwerben.
Gleichzeitig beabsichtigen Unternehmen, die von Susquehanna Capital Management, LLC (USA) verwalteten Fonds kontrolliert werden, indirekt die ausstehenden Anteile von mehr als 25% (aber
weniger als 50%) an Serengeti Topco LP (USA) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie.
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR K 62 - Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, K 62.9 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.08.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.08.2025 weggefallen.