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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

New Wave Group AB; Cotton Classics Handels GmbH - BWB/Z-7007 | Bundeswettbewerbsbehörde

New Wave Group AB; Cotton Classics Handels GmbH

BWB/Z-7007

21.07.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.07.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die New Wave Group AB (publ), Reg.-Nr. 556350-0916 mit Sitz in Göteborg und der Geschäftsanschrift Kungsportsavenyen 10, SE-411 36 Göteborg, beabsichtigt, insgesamt 100% der Geschäftsanteile und somit alleinige Kontrolle an der Cotton Classics Handels GmbH, FN 195901 s, mit Sitz in Schwadorf und der Geschäftsadresse Hauptplatz 1, 2432 Schwadorf, von deren Gesellschafter, Mag. Wolfgang Horak, zu erwerben und zu übernehmen. 

Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit Gebrauchsgütern- und Verbrauchsgütern einschließlich Textilien.

G - HANDEL G 46 - Großhandel, G 46.4 - Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, G 46.41 - Großhandel mit Textilien, G 46.42 - Großhandel mit Bekleidung und Schuhen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.08.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.08.2025 weggefallen.

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