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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Fund Management S.à r.l.; Europa Biosite Group Holding AB - BWB/Z-7006 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Fund Management S.à r.l.; Europa Biosite Group Holding AB

BWB/Z-7006

18.07.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.07.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EQT Healthcare Growth S.à r.l., Luxemburg, ein von EQT Fund Management S.à r.l., Luxemburg, verwalteter Investmentfonds, beabsichtigt, die alleinige Kontrolle sowie die Mehrheit der Anteile an der Europa Biosite Group Holding AB, Schweden, und deren Tochtergesellschaften zu erwerben. 
Der Zusammenschluss betrifft den Vertrieb von Labor- und Life-Science-Produkten.
Betroffener Geschäftsbereich: Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen und medizinischen Hilfsmitteln.

G - HANDEL G 46 - Großhandel, G 46.4 - Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, G 46.46 - Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen und medizinischen Hilfsmitteln

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.08.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.08.2025 weggefallen.

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