Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
EQT Fund Management S.à r.l.; Europa Biosite Group Holding AB
BWB/Z-7006
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.07.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
EQT Healthcare Growth S.à r.l., Luxemburg, ein von EQT Fund Management S.à r.l., Luxemburg, verwalteter Investmentfonds, beabsichtigt, die alleinige Kontrolle sowie die Mehrheit der Anteile an der Europa Biosite Group Holding AB, Schweden, und deren Tochtergesellschaften zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft den Vertrieb von Labor- und Life-Science-Produkten.
Betroffener Geschäftsbereich: Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen und medizinischen Hilfsmitteln.
G - HANDEL G 46 - Großhandel, G 46.4 - Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, G 46.46 - Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen und medizinischen Hilfsmitteln
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.08.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.08.2025 weggefallen.