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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PHO M GmbH; Göbber GmbH; Deutsche Honig Import GmbH; Eystruper Land GmbH; Friedrich Göbber GmbH - BWB/Z-7003 | Bundeswettbewerbsbehörde

PHO M GmbH; Göbber GmbH; Deutsche Honig Import GmbH; Eystruper Land GmbH; Friedrich Göbber GmbH

BWB/Z-7003

11.07.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.07.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die PHO M GmbH, eine Gesellschaft der Schwarz Gruppe, beabsichtigt von der Mayntz GmbH 100% der Geschäftsanteile an und somit alleinige Kontrolle über die folgenden Gesellschaften zu erwerben:

- Göbber GmbH; 
- Deutsche Honig Import GmbH; 
- Eystruper Land GmbH; 
- Friedrich Göbber GmbH. 

Tätigkeitsbereich der Zielunternehmen: Produktion und Vertrieb von süßen Aufstrichen für den Lebensmitteleinzelhandel, sowie von Frucht- und Honigprodukten für das Backhandwerk und die lebensmittelverarbeitende Industrie.

Betroffene Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 10 - Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, C 10.8 - Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.08.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.08.2025 weggefallen.

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