Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
EQUANS Austria GmbH; ERST Elektro-Regeltechnik Steiner GmbH
BWB/Z-7000
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.07.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die EQUANS Austria GmbH beabsichtigt den direkten Erwerb von bis zu 100 % der Anteile an der ERST Elektro-Regeltechnik Steiner GmbH von den derzeitigen Gesellschaftern, Herrn Wilhelm Steiner, Herrn Gernot Maierhofer, sowie RGS Immobilien GmbH. Die beteiligten Unternehmen sind im Bereich Elektroinstallation sowie Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation tätig.
F 43 - Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe F 43.2 - Bauinstallation, F 43.21 - Elektroinstallation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.08.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.08.2025 weggefallen.