Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Transgourmet Österreich GmbH; Eurogast Kärntner Legro GesmbH
BWB/Z-6993
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.07.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Transgourmet Österreich GmbH (Traun / Österreich), ein indirekt von der Coop-Gruppe Genossenschaft (Basel /Schweiz) kontrolliertes Unternehmen, beabsichtigt, im Rahmen eines Asset Deals (i) den Kundenstock und Teile der Mitarbeiter des Standortes in Klagenfurt (Klagenfurt / Österreich) sowie (ii) den Zustellkundenstock vom Standort St. Veit der Eurogast Kärntner Legro GmbH zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren; Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern.
G - HANDEL G 46 - Großhandel, G 46.3 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, G 46.4 - Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.07.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Fallbericht Z-6993 Transgourmet Österreich GmbH; Eurogast Kärntner Legro GesmbH
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.08.2025 weggefallen.