Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Renesas Electronics Corporation; Wolfspeed, Inc.
BWB/Z-6989
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.06.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Renesas Electronics Corporation (Japan) beabsichtigt eine nicht kontrollierende Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% und weniger als 50% an Wolfspeed, Inc. (USA) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 27 - Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, C 27.9 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten, C 27.90 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.07.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.07.2025 weggefallen.