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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ESAB Corporation; EWM Holding GmbH - BWB/Z-6988 | Bundeswettbewerbsbehörde

ESAB Corporation; EWM Holding GmbH

BWB/Z-6988

30.06.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.06.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ESAB Corporation, Vereinigte Staaten, beabsichtigt indirekt sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über A. XI Holding GmbH, Deutschland, zu erwerben. 

Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Waren; Herstellung von Metallerzeugnissen; Herstellung von sonstigen Metallwaren; Herstellung von sonstigen Metallwaren a.n.g.; Herstellung von elektrischen Ausrüstungen; Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g.; Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. 

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 25 - Herstellung von Metallerzeugnissen, C 25.9 - Herstellung von sonstigen Metallwaren, C 25.99 - Herstellung von sonstigen Metallwaren a.n.g., C 27 - Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, C 27.9 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten, C 27.90 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.07.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.07.2025 weggefallen.

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