Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung; Raiffeisen društvo za upravljanje obveznim i dobrovoljnim mirovinskim fondovima; IND-EKO PLUS d.o.o.; IE-ENERGY PROJEKT d.d; NGEN smart energy systems d.o.o.; NGEN d.o.o.
BWB/Z-6986
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.06.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, London, Vereinigtes Königreich, und die Raiffeisen društvo za upravljanje obveznim i dobrovoljnim mirovinskim fondovima d.d. (Raiffeisen Mandatory and Voluntary Pension Funds Management Company Plc), Zagreb, Kroatien (für bestimmte von ihr verwaltete Pensionsfonds), beabsichtigen, gemeinsam insgesamt 49 % der Anteile (wobei beide eine Beteiligung von jeweils 24,5 % erwerben) an und gemeinsame Kontrolle über IE-Energy Projekt d.d., Kostrena, Kroatien, zu erwerben. IE-Energy Projekt d.d. ist eine neu gegründete Holdinggesellschaft, die 100 % der Anteile an IE-ENERGY d.o.o. halten wird. Die gemeinsame Kontrolle wird mit IND-EKO PLUS d.o.o. ausgeübt, welche die restlichen 51 % der Anteile an IE-Energy Projekt d.d. hält.
Parallel zu diesem Erwerb wird IE-Energy Projekt d.d. 50 % der Anteile an NGEN smart energy systems d.o.o. erwerben. Infolge dieser Transaktion erwerben (i) die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Raiffeisen društvo za upravljanje obveznim i dobrovoljnim mirovinskim fondovima d.d., IND-EKO PLUS d.o.o. (indirekt über ihre jeweilige Beteiligung an IE-Energy Projekt d.d.) und (ii) NGEN d.o.o. (welche die restlichen 50 % der Anteile an NGEN smart energy systems d.o.o. hält und über eine Tochtergesellschaft den Betrieb der von NGEN smart energy systems d.o.o. betriebenen Anlagen durchführen wird), gemeinsame Kontrolle an NGEN smart energysystems d.o.o. IE-ENERGY d.o.o. beabsichtigt die Errichtung eines Batteriespeichers in Šibenik, Kroatien. Dieser Batteriespeicher soll von NGEN smart energy systems d.o.o. betrieben werden, wobei der Betrieb bzw. das Management durch den Subunternehmer NGEN Smart Trading d.o.o. erfolgen soll.
Betroffene Geschäftszweige: Elektrizitätshandel; Speichern von elektrischer Energie
D - ENERGIEVERSORGUNG D 35 - Energieversorgung, D 35.1 - Elektrizitätsversorgung, D 35.15 - Elektrizitätshandel, D 35.16 - Speichern von elektrischer Energie
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.07.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.07.2025 weggefallen.