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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Midea Group Co., Ltd.; Carestream Health, Inc. - BWB/Z-6984 | Bundeswettbewerbsbehörde

Midea Group Co., Ltd.; Carestream Health, Inc.

BWB/Z-6984

26.06.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.06.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Midea Group Co., Ltd. (China) beabsichtigt den Erwerb alleiniger Kontrolle über bestimmte Tochtergesellschaften und Vermögenswerte der Carestream Health, Inc. (USA), welche im Wesentlichen das Geschäft von Carestream mit digitaler medizinischer Bildgebung außerhalb der USA sowie das Geschäft von Carestream mit digitalem Druck und Druckfilm und zerstörungsfreier Prüfung (Non-Destructive Testing) 
außerhalb der USA und Chinas umfassen.  
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 28 - Maschinenbau, C 28.9 - Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige, C 28.99 - Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g.

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.07.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.07.2025 weggefallen.

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