Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Thoma Bravo, L.P.; JNPR Aero, LLC
BWB/Z-6983
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.06.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Bestimmte kontrollierte Beteiligungsgesellschaften von Fonds, die von Thoma Bravo L.P. oder deren verbundenen Unternehmen verwaltet oder beraten werden und von Thoma Bravo Global, LLC kontrolliert wer-
den, beabsichtigen, alleinige Kontrolle über Teile des Geschäftsbereichs für digitale Luftfahrtlösungen der The Boeing Company (einschließlich der Vermögenswerte von Jeppesen, ForeFlight, AerData und OzRun-
ways) zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft Software für die Luftfahrtnavigationsbranche.
Betroffener Geschäftszweig: Programmierungstätigkeiten.
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR K 62 - Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, K 62.1 - Programmierungstätigkeiten, K 62.10 - Programmierungstätigkeiten
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.07.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.07.2025 weggefallen.