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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Klambt-Verlag GmbH & Co. KG; Erwerb von verschiedenen Vermögenswerten der FUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA die die Frauenzeitschriften umfasst - BWB/Z-6982 | Bundeswettbewerbsbehörde

Klambt-Verlag GmbH & Co. KG; Erwerb von verschiedenen Vermögenswerten der FUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA die die Frauenzeitschriften umfasst

BWB/Z-6982

25.06.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.06.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Klambt-Verlag GmbH & Co. KG beabsichtigt den Erwerb von verschiedenen Vermögenswerten der FUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA, die in ihrer Gesamtheit die Frauenzeitschriften "Das goldenen Blatt", "Die Aktuelle", "Die Aktuellle Krimi", "Echo der Frau", "Frau Aktuell", "Frau im Spiegel", "Frau im Spiegel Royal" und "Neue Welt" umfassen. 
Betroffener Geschäftszweig: Verlagswesen; Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software; Verlegen von Zeitschriften; Verlegen von Zeitschriften 

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN J 58 - Verlagswesen, J 58.1 - Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software, J 58.13 - Verlegen von Zeitschriften

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.07.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.07.2025 weggefallen.

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