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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Alpla Holding GmbH; KM TopCo GmbH - BWB/Z-6980 | Bundeswettbewerbsbehörde

Alpla Holding GmbH; KM TopCo GmbH

BWB/Z-6980

24.06.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.06.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Alpla Holding GmbH, Hard, Österreich, beabsichtigt sämtliche Anteile an KM TopCo GmbH, Ubstadt-Weiher, Deutschland, zu erwerben.  
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 22 - Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren, C 22.2 - Herstellung von Kunststoffwaren, C 22.22 - Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.07.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.07.2025 weggefallen.

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