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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

FS Logistix; Lineas NV - BWB/Z-6978 | Bundeswettbewerbsbehörde

FS Logistix; Lineas NV

BWB/Z-6978

24.06.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.06.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

FS Logistix S.p.A., Italien, beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende 30% Beteiligung an dem Antwerp Mainhub Terminal in Belgien, von Lineas BV, Belgien, zu erwerben. 
Betroffener Geschäftszweig: Frachtumschlag und Transport 
 

H - VERKEHR UND LAGEREI H 49 - Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen, H 49.2 - Güterbeförderung im Schienenverkehr, H 49.20 - Güterbeförderung im Schienenverkehr, H 49.4 - Güterbeförderung im Straßenverkehr, Umzugstransporte, H 49.41 - Güterbeförderung im Straßenverkehr, H 49.42 - Umzugstransporte, H 52 - Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr, H 52.2 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr, H 52.24 - Frachtumschlag

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.07.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.07.2025 weggefallen.

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