Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BlackRock, Inc.; Target Global Holding Ltd.; McMakler GmbH
BWB/Z-6977
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.06.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Fonds, die durch BlackRock Investment Management (UK) Limited (UK) beraten werden und Fonds, die durch mit Target Global Holding Ltd. (Zypern) verbundene Unternehmen beraten werden, beabsichtigen gemeinsame Kontrolle über McMakler GmbH (Deutschland) zu erwerben.
Gleichzeitig werden Fonds, die von verbundenen Unternehmen der Target Global Holding Ltd. (Zypern) beraten werden, eine Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% (aber weniger als 50%) an McMakler GmbH erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Sonstige Tätigkeiten für das Grundstücks- und Wohnungswesen für Dritte.
M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN M 68 - Grundstücks- und Wohnungswesen, M 68.3 - Tätigkeiten für das Grundstücks- und Wohnungswesen für Dritte, M 68.32 - Sonstige Tätigkeiten für das Grundstücks- und Wohnungswesen für Dritte
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.07.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.07.2025 weggefallen.