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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Proxima Beta Europe B.V.; Ubisoft Entertainment SA; Ubisoft Nova SAS - BWB/Z-6976 | Bundeswettbewerbsbehörde

Proxima Beta Europe B.V.; Ubisoft Entertainment SA; Ubisoft Nova SAS

BWB/Z-6976

23.06.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.06.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Tencent Holdings Limited, Kaimaninseln, beabsichtigt, indirekt über ihre hundert-prozentige Tochtergesellschaft Proxima Beta Europe B.V., Niederlande, bis zu 26 % der Anteile an einer von Ubisoft Entertainment SA, Frankreich, gegründeten NewCo zu erwerben. Die NewCo wird für die Entwicklung, Veröffentlichung und den Vertrieb von drei bestehenden Videospielreihen von Ubisoft verantwortlich sein: Assassin's Creed, Tom Clancy's Rainbow Six und Far Cry.  
Betroffener Geschäftszweig: Verlagswesen; Verlegen von Software; Verlegen von Computerspielen 

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN J 58 - Verlagswesen, J 58.2 - Verlegen von Software, J 58.21 - Verlegen von Computerspielen, J 58.29 - Verlegen von sonstiger Software

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.07.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.07.2025 weggefallen.

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