Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Harman International Industries, Incorporated; Viper Holdings Corporation
BWB/Z-6974
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.06.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Harman International Industries, Incorporated, Vereinigte Staaten von Amerika, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Samsung Electronics Co., Ltd., Südkorea, beabsichtigt, alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Viper Holdings Corporation, Vereinigte Staaten von Amerika, zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Unterhaltungselektronik.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 26 - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen, C 26.4 - Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik, C 26.40 - Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.07.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.07.2025 weggefallen.