Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
SLOVENSKE ŽELEZNICE, d.o.o.; NOMAGO d.o.o.
BWB/Z-6971
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.06.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
SLOVENSKE ŽELEZNICE, d.o.o. (Slowenien) beabsichtigt, ihre 50%ige Beteiligung an NOMAGO d.o.o. (Slowenien) zu erhöhen und sämtliche Anteile sowie die alleinige Kontrolle an dem Unternehmen zu übernehmen.
Betroffener Geschäftszweig: Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr
H - VERKEHR UND LAGEREI H 49 - Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen, H 49.3 - Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr, H 49.39 - Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g.
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.07.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.07.2025 weggefallen.