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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Fernwärme St. Pölten GmbH; Bioenergie St. Pölten GmbH - BWB/Z-6968 | Bundeswettbewerbsbehörde

Fernwärme St. Pölten GmbH; Bioenergie St. Pölten GmbH

BWB/Z-6968

12.06.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.06.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Fernwärme St. Pölten GmbH, Österreich, beabsichtigt, 33 % der Anteile an Bioenergie St. Pölten GmbH, Österreich, zu erwerben. 
Betroffener Geschäftszweig:  Energieversorgung; Elektrizitätsversorgung; Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern; Wärme- und Kälteversorgung; Fernwärme- und Kälteversorgung 

D - ENERGIEVERSORGUNG D 35 - Energieversorgung, D 35.1 - Elektrizitätsversorgung, D 35.12 - Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern, D 35.3 - Wärme- und Kälteversorgung, D 35.30 - Wärme- und Kälteversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.07.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.07.2025 weggefallen.

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