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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MFGA Bidco Limited; alleinige Kontrolle über den Treasury & Capital und Investment Management Geschäftsbereich der Finastra Gruppe - BWB/Z-6967 | Bundeswettbewerbsbehörde

MFGA Bidco Limited; alleinige Kontrolle über den Treasury & Capital und Investment Management Geschäftsbereich der Finastra Gruppe

BWB/Z-6967

12.06.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.06.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

MFGA Bidco Limited, Vereinigtes Königreich, welche vollständig von Investmentfonds gehalten wird, die von Apax Partners LLP, Vereinigtes Königreich, beraten werden, beabsichtigt, alleinige Kontrolle über den Treasury & Capital und Investment Management Geschäftsbereich der Finastra Gruppe zu erwerben. 
Betroffener Geschäftszweig: Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten; Verlagswesen; Verlegen von Software; Verlegen von sonstiger Software.

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN J 58 - Verlagswesen, J 58.2 - Verlegen von Software, J 58.29 - Verlegen von sonstiger Software

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.07.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.07.2025 weggefallen.

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