Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AlpInvest Partners B.V.; Carlyle Group, Inc.; Norvestor Capital Partners (GP) S.à r.l., rue Jean Piret; Sperre Compressors Investco II AS
BWB/Z-6966
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.06.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Bestimmte Investmentvehikel, die von AlpInvest Partners B.V. (Niederlande) verwaltet und/oder beraten werden, letztlich von The Carlyle Group Inc. (USA) kontrolliert, beabsichtigen, einen nicht-kontrollierenden Anteil (Kommanditanteile) von mehr als 25 % an einem von Norvestor Capital Partners (GP) S.à r.l. (Luxemburg) beratenen und kontrollierten Fonds, der 50 % oder mehr der Anteile an und alleinige Kontrolle über Sperre Compressors Investco II AS (Norwegen) hält, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Maschinenbau; Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen;Herstellung von sonstigen Pumpen und Kompressore
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 28 - Maschinenbau, C 28.1 - Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, C 28.13 - Herstellung von sonstigen Pumpen und Kompressoren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.07.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.07.2025 weggefallen.