Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
SANOFI; Blueprint Medicines Corporation
BWB/Z-6965
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.06.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
SANOFI (Frankreich) beabsichtigt indirekt 100% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über Blueprint Medicines Corporation (USA) zu erwerben.
ÖNACE Code: Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 21 - Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, C 21.1 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen, C 21.10 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.07.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.07.2025 weggefallen.