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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Georg Fischer B.V. & Co KG; VAG Holding GmbH - BWB/Z-6963 | Bundeswettbewerbsbehörde

Georg Fischer B.V. & Co KG; VAG Holding GmbH

BWB/Z-6963

10.06.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.06.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Georg Fischer B.V. & Co KG, Deutschland, beabsichtigt, alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über VAG Holding GmbH, Deutschland, zu erwerben. 
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Ventilen

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 28 - Maschinenbau, C 28.1 - Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, C 28.14 - Herstellung von sonstigen Armaturen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.07.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.07.2025 weggefallen.

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