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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

OMV Česká republika, s.r.o.; PREservisní, s.r.o - BWB/Z-6962 | Bundeswettbewerbsbehörde

OMV Česká republika, s.r.o.; PREservisní, s.r.o

BWB/Z-6962

10.06.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.06.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

OMV Česká republika, s.r.o., Tschechische Republik, beabsichtigt, 50% der Anteile an und gemeinsam mit dem Verkäufer, PREservisní, s.r.o., Tschechische Republik, die gemeinsame Kontrolle über PRO EMV, s.r.o., Tschechische Republik, zu erwerben. 
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr.

H - VERKEHR UND LAGEREI H 52 - Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr, H 52.2 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr, H 52.21 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.07.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.07.2025 weggefallen.

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