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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Callista Asset Management 31 GmbH; BME Austria Holding GmbH - BWB/Z-6958 | Bundeswettbewerbsbehörde

Callista Asset Management 31 GmbH; BME Austria Holding GmbH

BWB/Z-6958

04.06.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.06.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Callista Asset Management 31 GmbH (Deutschland) beabsichtigt, 100% der Anteile und die alleinige Kontrolle über die BME Austria Holding GmbH (Österreich) zu erwerben.  
Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf; Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärausstattung.  

G - HANDEL G 46 - Großhandel, G 46.8 - Sonstiger Großhandel, G 46.83 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärausstattung, G 47 - Einzelhandel, G 47.5 - Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf, G 47.52 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.06.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.06.2025 weggefallen.

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