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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HarbourVest Partners, L.P.; Azurity Pharmaceuticals, Inc.; Covis-Gruppe S.à r.l - BWB/Z-6957 | Bundeswettbewerbsbehörde

HarbourVest Partners, L.P.; Azurity Pharmaceuticals, Inc.; Covis-Gruppe S.à r.l

BWB/Z-6957

03.06.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.06.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

HarbourVest Partners, LLC beabsichtigt, über von ihm verwaltete Fonds eine indirekte nicht kontrollierende wirtschaftliche Beteiligung ohne Stimmrechte mit mehr als 25%, aber weniger als 50% der Anteile an CutisPharma Holdings, Inc. bzw. damit letztlich als Zielgesellschaft an der Azurity Pharmaceuticals, Inc. zu erwerben.  

Die Transaktion betrifft den Markt für Arzneimittel.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen.  

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 21 - Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, C 21.1 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen, C 21.10 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen, C 21.2 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen, C 21.20 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.07.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.07.2025 weggefallen.

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