Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
La Doria S.p.A.; Feger Group
BWB/Z-6955
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.05.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
La Doria S.p.A., Italien, beabsichtigt sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über zwei neu gegründete Gesellschaften zu erwerben, auf die – nach einer teilweisen und proportionalen Abspaltung – das Geschäft von Feger die Gerardo Ferraioli S.p.A., Italien, und Sapori del Sole S.r.l., Italien, übertragen wird.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellen von Nahrungs- und Futtermitteln; Obst- und Gemüseverarbeitung; Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 10 - Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, C 10.3 - Obst- und Gemüseverarbeitung, C 10.39 - Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.06.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.06.2025 weggefallen.