Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AMETEK, Inc.; FARO Technologies, Inc.
BWB/Z-6954
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.05.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
AMETEK, Inc., Pennsylvania, USA, beabsichtigt, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über FARO Technologies, Inc., Florida, USA und deren Tochtergesellschaften zu erwerben. Durch Abschluss der Transaktion erlangt
AMETEK, Inc. alleinige Kontrolle über die FARO-Gruppe.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. Ä. Instrumenten und Vorrichtungen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 26 - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen, C 26.5 - Herstellung von Mess- und Kontrollinstrumenten sowie von Uhren, C 26.51 - Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.06.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.06.2025 weggefallen.