Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bugaboo International B.V.; Joolz Holding B.V.
BWB/Z-6953
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.05.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Bugaboo International B.V., Niederlande, die indirekt im Eigentum und unter der Kontrolle von MC Private Equity IV UK AIV, L.P., Vereinigtes Königreich, steht, beabsichtigt, alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über Joolz Holding B.V., Niederlande, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Sonstiger Fahrzeugbau.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 30 - Sonstiger Fahrzeugbau
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.06.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.06.2025 weggefallen.