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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Astorg VIII, SCSp; Bock Capital Alpha Topco S.à r.l - BWB/Z-6951 | Bundeswettbewerbsbehörde

Astorg VIII, SCSp; Bock Capital Alpha Topco S.à r.l

BWB/Z-6951

28.05.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.05.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Astorg VIII, SCSp, Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, ein von Astorg Asset Management S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, verwalteter Fonds, beabsichtigt, voraussichtlich indirekt mehr als 50% der Anteile an und in jedem Fall die alleinige Kontrolle über Bock Capital Alpha Topco S.à r.l., Großherzogtum Luxemburg, einschließlich aller ihrer Tochtergesellschaften, die zusammen die Solabia Gruppe bilden, zu erwerben. 
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung und Herstellung von natürlichen Wirkstoffen und Kulturmedien für die Kosmetik-, Pharma-, Nahrungsergänzungsmittel-, Bioindustrie- und mikrobiologische Diagnostikbranche. 
Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g.; Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g.; Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen; Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 10 - Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, C 10.8 - Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln, C 10.89 - Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g., C 20 - Herstellung von chemischen Erzeugnissen, C 20.5 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen, C 20.59 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g., C 21 - Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, C 21.2 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen, C 21.20 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen, C 26 - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen, C 26.5 - Herstellung von Mess- und Kontrollinstrumenten sowie von Uhren, C 26.51 - Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.06.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.06.2025 weggefallen.

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