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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Element 926 Holding S.à r.l. (AcquiCo); Viridium Holding AG - BWB/Z-6946 | Bundeswettbewerbsbehörde

Element 926 Holding S.à r.l. (AcquiCo); Viridium Holding AG

BWB/Z-6946

26.05.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.05.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Element 926 Holding S.à r.l., Luxemburg, beabsichtigt, alle Anteile und die alleinige Kontrolle über Viridium Group Management GmbH, Viridium Group GmbH & Co. KG und Viridium Holding AG (alle Deutschland) zu erwerben.  
Betroffener Geschäftszweig: Lebensversicherung; Fondsmanagement.

L - ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN L 65 - Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen, ohne Sozialversicherung, L 65.1 - Versicherungen, L 65.11 - Lebensversicherung, L 66 - Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten, L 66.3 - Fondsmanagement, L 66.30 - Fondsmanagement

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.06.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.06.2025 weggefallen.

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